Die elektronische Form ist für das Erheben und Speichern der LLE ausdrücklich zugelassen. Dazu sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- der für die Abgabe der Erklärung Verantwortliche sollte anhand entsprechender Angaben in der Erklärung bestimmbar sein und
- der Lieferant hat sich gegenüber dem Käufer schriftlich zur Übernahme der vollen Haftung für jede abgegebene Lieferantenerklärung verpflichtet.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann Punkt zwei einmalig durch die formlose Abgabe einer Erklärung des Lieferanten abdecken.
- Wir empfehlen generell, in die Liefervorschriften bzw. Rahmenverträge u.ä. eine allgemeine Klausel zur Nutzung des Portals und zum Schutz der Zugangsdaten durch den Lieferanten und seine Mitarbeiter aufzunehmen. Diese Klausel deckt das Thema mit ab.
